Das türkische Parlament in Ankara arbeitet zurzeit an einem neuen Mietgesetz. Vorgesehen ist, daß
- Kautionen höchstens drei Monatsmieten betragen dürfen.
- wenn der Mieter seine Stromrechnungen nicht bezahlt, der Vermieter dann den Mietvertrag kündigen kann.
- Mietverträge dann nur noch mit der Unterschrift des Ehepartners abgeschlossen oder gekündigt werden können.
- der Vermieter bei Eigenbedarf naher Angehöriger den Mietvertrag kündigen darf.
- eine jährliche Mieterhöhung höchstens der Inflationsrate entsprechen darf.
- dem, der einen Vertrag für fünf Jahre oder länger hat, nur eine angemessene Mieterhöhung zugemutet werden kann.
- wenn der Mietvertrag mindestens zehn Jahre bestanden hat, für beide Seiten eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zu gelten hat.
- jeder Mieter verpflichtet ist, Ruhestörungen oder Belästigungen anderer Hausbewohner zu unterlassen.
- wenn der Mieter die Hausordnung nicht beachtet, der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen kann.
(langsam erreichen die Türken auch unseren Standard

)